Ausleihe Lehrmittel

In jedem Schuljahr können Sie Schulbücher bei der Schule ausleihen.

Wenn Sie sich für Ausleihe der Lernmittel entscheiden beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr 2023/24 bis zum 19.07.2023 entrichtet werden.

Von der Zahlung befreit sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem:

– Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
– Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
– Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
– § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
– Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
– Asylbewerberleistungsgesetz.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, können Sie kostenlos an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Eine Anmeldung muss jedoch trotzdem erfolgen und ein entsprechender Bescheid vorgelegt werden.

Wer diese Frist nicht einhält oder den entsprechenden Bescheid nicht pünktlich abgibt, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

Empfänger: Grundschule Nord Rinteln
Kreditinstitut: Sparkasse Schaumburg
IBAN: DE57255514800520000068
BIC: NOLADE21SHG
Verwendungszweck: Name des Kindes, Klasse (im neuen Schuljahr), Entgelt Ausleihe 2023/24